Stellungnahme zum Flächennutzungsplan II

Hier die Stellungnahme von Jan O. Eckhoff und Gertrud Bux-Eckhoff zum Flächennutzungsplan 2. Offenlage:

Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan 2.Offenlage

hier: Ausweisung von Gewerbeflächen FNP Gemeinde Ostrach O23 b

„Der Bürger rangiert in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, der Anordnung nach vor Gemeinde und Bürgermeister.“ (cf  Handbuch Kommunalpolitik LPB 2009 S.28)

Gegen die Ausweisung der obengenannten Gewerbeflächen machen wir folgende Einwendungen geltend:

Die Vorgehensweise der Gemeinde zur Planung neuer Gewerbeflächen hat bisher die Anwohner des Wohngebietes Alter Spitz lange außen vor gelassen, da sie nach der Planung sehr spät gehört wurden und das erst nachdem sie sich massiv gewehrt haben.

Innerhalb von 2 Monaten (Februar bis April 2013) wurde die Planung von auswärtigen Firmen erstellt und im Gemeinderat genehmigt. Erst danach wurden die Bürger informiert.

BM Schulz meinte sinngemäß, es müsse jetzt schnell ein Knopf an die Planung gemacht werden, da man bei der derzeitigen Landesregierung nicht wisse, was in zwei Jahren sei…

Bei der Informationsveranstaltung am 25.4.2013 fiel seitens des BM der Satz: „Wir haben die Anwohner nicht erwähnt weil wir wussten, dass sie betroffen sind.“

Vertrauensbildend kann das nicht genannt werden.

Auch besteht weiterhin Skepsis und Misstrauen gegenüber der Gemeindeleitung, was Rücksichtnahme auf Anwohner des Alten Spitz betrifft: Die Altshauser Strasse bringt für die Anwohner eine starke Lärmbelästigung mit sich, aber trotz Unterschriften für eine Versetzung des Ortsschildes ist das Ortsschild weit im Ort geblieben. Ortsauswärts nach dem Ortsschild wird Tempo 100 und mehr gefahren, einwärts gibt es erst vor der Einfahrt in das Wohngebiet eine 70 km Beschränkung.

Die Belästigung durch Verkehrslärm scheint bis dato für die Leitung der Gemeinde kein Kriterium für einen Handlungsbedarf zu sein. Selbst nach der letzten Verkehrsschau vermeldete  Mitarbeiterin Baron, dass auch bei Ansiedlung von Betrieben die Bedingungen für eine Versetzung des Ortsschildes noch nicht gegeben sei.

Gesprächsbereitschaft mit den Anwohnern signalisiert das nicht und Bereitschaft zur Rücksichtnahme für  ihre Anliegen in Zukunft auch nicht.

Wenn erst der FNP in dieser Form beschlossen werden sollte, werden sie sich erst recht wehren müssen.

  • In der Fassung des Umweltberichts vom 22.4.2013 ist die Teilfläche O 23b als „sehr konfliktreiches Gebiet“ eingestuft worden.
  • In der Fassung des Umweltsteckbriefes vom 13.12.2013 erscheint O 23b nur noch als „Konfliktgebiet“.

An Kriterien wird folgendes genannt:

Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffsschwerpunkte und erheblicher Umweltfolgen

  • Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch großflächige Versiegelung
  • Großflächiger Verlust von mittel-hochwertigen Böden und teilweise hoher Leistungsfähigkeit
  • Veränderung des östlichen Ortsrandes von Ostrach
  • Schaffung einer Splitteransiedlung ohne direkten Siedlungsanbindung, Zersiedelung der offenen Landschaft, Verlust großflächiger Kaltluftentstehungsflächen in offener Landschaft

Die Beurteilungskriterien wie oben angeführt sind noch erweitert worden und lassen das Teilgebiet O 23b für Gewerbeansiedlung noch ungeeigneter erscheinen.

  •     In der Standortbetrachtung Saulgauer Straße werden zur Begründung der Ablehnung der Eignung als Gewerbegebiet u.a. die Punkte neuer Siedlungssplitter und Nähe zur Wohnbebauung angeführt. Diese Punkte gelten genauso für den Standort an der Altshauser Straße.
  •      Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen  eines Vorhabens auf

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

(Die Ausführungen folgen hier MKloepfer Umweltschutzrecht München 2011 S.89ff)

  • Lärm ist die stärkste Umweltbelastung. Zur Lärmentwicklung durch das geplante Gewerbegebiet gibt es seitens der Planung keine verwertbaren Angaben.

Dass eine Planung erst mit der Ansiedlung einzelner Gewerbe und ggf. erst dann Auflagen für Lärmschutz erfolgen, kann eine vorausgehende Planung nicht ersetzen.

Gesundheit ist ein Gut, dessen Einschränkung nicht billigend in Kauf genommen werden darf.  Die Straße an der wir, Fam. Eckhoff, wohnen, wird durch den zunehmenden Verkehr noch weiter belastet werden und damit der Verkehrslärm weiter zunehmen.

Verkehrsprognosen liegen derzeit nicht vor.

Diese Vorgehensweise der Planung lehne ich ab und fordere, die Planung einzustellen.

  • Mit der Erschließung des Gewerbegebietes geht eine Wertminderung der Grundstücke und Häuser einher.

Durch diese Planung fühle ich mich in meinem Recht auf Eigentum beeinträchtigt.

  •    In der Begründung für die Auswahl der Gewerbegebiete heißt es im FNP:

„Der Schutz des Kernortes mit der dort wohnenden Bevölkerung vor dem zunehmenden gewerblichen Durchgangsverkehr wird an dieser Stelle höher gewertet als der Konflikt des neuen Siedlungsansatzes mit dem Landschaftsbild.“

Hiermit klage ich den gleichen Schutz für  die Bevölkerung des Wohngebietes Alter Spitz ein. Es kann nicht zweierlei Recht für die Bewohner eines Ortes geben.

Die „Güterabwägung“ mit dem zitierten Landschaftsbild als einziges Problem halte ich gegenüber den auf die Bewohner des Alten Spitz zukommenden Belastungen für unwürdig und unzulässig.

  •     Was die Gemeinde Ostrach betrifft, wird sie nach der derzeitigen Planung von allen Seiten von Industrie- bzw. Gewerbegebieten umgeben sein. Für den gesamten Ort und alle Bewohner wird von allen Seiten Zunahme von Lärm und weiteren Beeinträchtigungen die Folge sein.
  •      BM Schulz erwähnte, dass ein interkommunales Gewerbegebiet eine Option in der Planung wäre. Das Gesetz verlangt dann eine Prüfung aller Flächen der in Frage kommenden Gemeinden auf eine Eignung für die Ansiedlung von Gewerbe.

Diese Planung ist nie ausgewiesen worden. Eine Bedarfserhebung bei ortsansässigen Gewerbebetrieben ist nur sporadisch erfolgt und somit nicht aussagekräftig für eine Planung.

Die Planung eines interkommunalen Gewerbegebiets widerspricht zudem der Aussage, es bestehe örtlicher Bedarf.

Die Erwähnung der Option und die dann unterlassene weitere Verfolgung lassen die Vermutung aufkommen, dass es weder ein Konzept geschweige denn einen echten Bedarf für die Ausweisung der Teilfläche O23b als Gewerbegebiet gibt.

Aus diesem weiteren Grund fordere ich die Einstellung der Planung.

Wir bitten um eine Eingangsbestätigung und darum, den vollständigen Text unserer Einwendungen den Ratsgremien der Gemeinde für ihre Stellungnahme zuzuleiten.Ambrogio_Lorenzetti_002-detail-Temperance

Darüber hinaus beantragen wir Erörterung und Beantwortung unserer Stellungnahme im weiteren Verfahren sowie die Aufnahme unserer Bedenken in die Stellungnahmen der Gemeinde.

Wir halten uns offen, weitere Stellungnahmen einzureichen und im Laufe des Verfahrens ggf. neue Erkenntnisse oder Gutachten einzubringen.

Wir werden im weiteren Verfahren ggf. alle uns zur Verfügung stehenden juristischen  Mittel  ausschöpfen, um uns gegen diese Art Planung und  Bebauung der Flächen zu   wehren.

Gez.

Jan O. Eckhoff / Gertrud Bux-Eckhoff

Hinweis zum Bild: Freskenzyklus »Allegorien der guten und der schlechten Regierung« im Ratssaal der Neun, Palazzo Pubblico in Siena, Szene: Allegorie der guten Regierung.

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