Veröffentlichung von Informationen – ein leidiges Thema

„Pfingsten, das liebliche Fest, war gekommen“, auch „übten ein fröhliches Lied die neuermunterten Vögel“; mir war aber die Lust am Singen vergangen, weil trotz mehrmaliger Aufforderung der Bürgermeister der Gemeinde keine Schritte unternahm, endlich die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten. Also habe ich nachfolgende  E-Mail an Pfingsten an die Abgeordneten unseres Wahlkreises geschickt:

 

Sehr geehrte Frau Bogner-Unden, sehr geehrter Herr Burger,

der Landtag von Baden – Württemberg hat am 14. Oktober 2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Zielsetzung des Gesetzgebers war die Transparenz der örtlichen Verwaltung. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte im GBL am 28. Oktober 2015. Teile des Gesetzes traten erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft, so u. a. § 41 b, der die Gemeinden zur Veröffentlichung von Informationen verpflichtet.

(1) Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.
(…)
(5) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden ausreichend Zeit eingeräumt, sich auf die Änderungen einzustellen, um ihrer Veröffentlichungspflicht nachzukommen.

Ich muss als Bürger der Gemeinde Ostrach seit Inkrafttreten des Gesetzes verärgert zur Kenntnis nehmen, dass Protokolle von Gemeinderatssitzungen nicht wie vorgeschrieben binnen acht Tagen, sondern binnen 8 bis 10 Wochen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Ausschutzsitzungen finden in der Gemeinde Ostrach offensichtlich seit 30. Oktober 2016 überhaupt nicht statt, zumindest werden Tagesordnung und Protokoll der Sitzungen nicht veröffentlicht.

Ich habe den Bürgermeister der Gemeinde Ostrach, Herrn Christoph Schulz, am 19. Mai schriftlich aufgefordert, diesen Missstand zu beheben und dafür zu sorgen, dass die vom Landtag beschlossenen Gesetze auch in Ostrach eingehalten werden. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein, zumal der Bürgermeister nicht nur nach GemO § 44 dazu verpflichtet ist.

Ich möchte Sie, sehr geehrte Frau Bogner –Unden und Sie, sehr geehrter Herr Burger, als Abgeordnete des Landtagswahlkreises 70 über diese Situation „vor Ort“ informieren. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es Abgeordnete des Landtages von Baden – Württemberg gleichgültig lässt, wenn Bürgermeister –  hier Ihres Wahlkreises – nach Gutdünken mit der Gemeindeordnung verfahren.

Mit freundlichem Gruß
Franz Schreijäg

Herr MdL Burger hat die Mail gelesen, sich bei mir aber nicht mehr gemeldet, um mir mitzuteilen, wie er zu verfahren gedenkt.
Die Mitarbeiterin von Frau Bogner-Unden, Frau Schultz, hat das Landratsamt am 07. 06. über mein Schreiben informiert. Und siehe da, es liegt ein zusammenfassender Bericht der Gemeinderatssitzung vom 01. 06. 2017 vor – innerhalb einer Woche. Auf den Bericht vom 24. 04. 2017 warten wir alle noch  gespannt (Über sieben Wochen kann es gehn); ebenfalls auf die Berichte der Ausschüsse, sollten diese in Ostrach überhaupt tagen.

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