Für mehr Beteiligung und Transparenz – auch in Ostrach II

Der Landtag von Baden- Württemberg hat am Mittwoch, dem 14. Oktober 2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Fortsetzung

 Für mehr Transparenz

„Für die Teilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen ist es wichtig, dass die Entscheidungsprozesse in den kommunalen Gremien transparent und nachvollziehbar sind. Damit kann auch die Akzeptanz von Entscheidungen erhöht werden.“ (Aus der Begründung zum Gesetzesentwurf).

Öffentlichkeit und Demokratie gehören untrennbar zusammen. Politik in demokratischen Systemen muss öffentlich sein. Politische Entscheidungen müssen öffentlich begründet werden, damit sie nachvollzogen, diskutiert und kritisiert werden können. Dies gilt für die „große Politik“ genauso wie für die Kommunalpolitik. Dass in Ostrach eher „Arkanpolitik“ das vorherrschende Modell ist, wurde hier in diesem Blog vielfach thematisiert und kritisiert. Dieser Form der Geheimniskrämerei wird durch die neue Gemeindeordnung endgültig der Garaus gemacht.

blogosphere-clipart-ComputerChickDie Gemeindeordnung schreibt vor, dass Beschlüsse des Gemeinderates im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichtes innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen sind. Ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde sind die Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse zu veröffentlichen. Im Internet zu veröffentlichen sind jetzt auch Ort und Tagesordnung öffentlicher Ausschusssitzungen.

Dies dürfte mit wenig Aufwand verbunden sein. Ist doch davon auszugehen, dass Unterlagen und Protokolle den Gemeinderäten schon längere Zeit via Internet zugestellt werden. Ein Link auf der Homepage und die Bürger sind ebenfalls informiert.

Nicht nachvollziehbar ist im Zusammenhang der Veröffentlichung von Informationen die Stellungnahme des Baden-Württembergischen Gemeindetages, der sich gegen eine gesetzliche Verpflichtung zu Veröffentlichung ausspricht: „Die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung gebieten es, die jeweils örtlich gefundenen Lösungen zu akzeptieren.“ Welche Lösungen dem Gemeindetag vorschweben, bleibt unklar. Die örtlichen eben. Also keine? Dann bliebe ja alles beim Alten. Eine Veröffentlichung im Internet lehnt der Gemeindetag auf jeden Fall kategorisch ab, da „kein flächendeckend angemessener Zugang zum Medium Internet gewährleistet ist…“.Eine dreiste Behauptung, wenn man bedenkt, dass 85 % der Haushalte in Baden-Württemberg Internetzugang haben.

Neu ist das Veröffentlichungsrecht von Gemeinderatsfraktionen im Amtsblatt. Dabei soll der Gemeinderat in einem Redaktionsstatut das Nähere regeln. Veröffentlichungsrecht heißt ja nicht, dass die Fraktionen davon Gebrauch machen; es gibt ja noch das Internet. So sind z. B. die Ostracher Fraktionen im Netz und Facebook „präsent“. Leider pflegen sie ihr Seiten so, dass hier nur von einer sträflichen Vernachlässigung gesprochen werden kann. Es ist schon erheiternd zu sehen, wie die FWV und SPD & Freie Bürger in Wahlkampfzeiten Flagge auf der Facebook-Plattform zeigen. Nach der Wahl wird die Flagge eingezogen; es geschieht nichts mehr – nur noch leere Seiten im Buch. Von Inhalten keine Spur. Es dürfte also kaum davon auszugehen sein, dass das Mitteilungsblatt demnächst an Umfang zunehmen wird.

Köstlich in diesem Zusammenhang die Äußerung des FDP – Abgeordneten Ulrich Goll im „Staatsanzeiger“ vom 14. 10.: „So halte er es für problematisch, dass die Fraktionen im Gemeinderat das Recht bekommen sollen, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. … Da müsse am Ende jeder Schwachsinn abgedruckt werden.“ Wieso eigentlich nicht? Dann weiß man ja, mit wem man es zu tun hat.

Wie die angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Ostrach realisiert werden soll und wie die Beteiligungsverfahren aussehen werden, darauf darf man gespannt sein. Dass Ostrachs Jugend an kommunalpolitischen Fragen, soweit sie ihre Interessen berühren, interessiert ist, hat man ja im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes gesehen, als die „Fokusgruppe Jugendliche“ engagiert mitarbeitete.

Kommunalverfassung Drucksache 15_7573_D

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